Für Firmen
Von Kleinunternehmen über den Mittelstand bis hin zu Großunternehmen. Ticket Restaurant rechnet sich in jedem Fall. Für Ihre Mitarbeiter muss ein vernünftiges Mittagessen gar nicht teuer sein, denn es gibt eine kostengünstige Alternative zu teuren Kantinen: Ticket Restaurant Menü-Schecks.
Der Staat erhebt durch §8 Absatz 2 EkStG auf Essensgeldzuschüsse kaum Steuern und Sozialabgaben. So können Sie 2/3 der Lohnnebenkosten sparen und Ihren Mitarbeitern jährlich immerhin einen Essengeldzuschuss von bis zu 1.304,60 € servieren, und das ohne Abzüge von Steuern und Sozialversicherung – brutto für netto.
Geben Sie auf diese Weise Ihren Mitarbeitern einen Extra-Bonus, um in einer Zeit zunehmenden Fachkräftemangels ihre Mitarbeiter an sich zu binden,
werden die Essensgutscheine doch als Zusatzbonus empfunden. Das senkt die Fluktuationsrate in Ihrem Unternehmen, erhöht die Freude am Arbeiten und senkt dank der regelmäßigen und gesunden Ernährung zusätzlich den Krankenstand.
Edenred hat in der Bundesrepublik inzwischen mehr als 30.000 Restaurants, Bistros, Bäcker- und Metzgereien, Lebensmittelgeschäften etc. unter Vertrag, in denen die Menü-Schecks einfach und bequem eingelöst werden
können. Auch der Verwaltungsaufwand bleibt gering: Dafür sorgen wir von Edenred, da wir für Sie die gesamte Abwicklung von der Scheckbestellung bis zur Abrechnung mit Restaurants und Geschäften übernehmen.
Ticket Restaurant berät und unterstützt Sie bei der Einführung und täglichen Anwendung des Scheck-Systems und sorgt für einen reibungslosen Ablauf, vom Druck der Schecks im firmeneigenen Layout bis hin zu den Zahlungsformalitäten. Dabei ist uns die persönliche Beratung und Betreuung unserer Kunden enorm wichtig.
News
Der neue Ticket Restaurant® Menü-Scheck 2012
Wie jedes Jahr um diese Zeit möchten wir Ihnen das neue Layout des Ticket Restaurant® Menü-Schecks für das kommende Jahr vorstellen.
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Mit Ticket Restaurant Lohnkosten optimieren
Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung – neuerdings greift man neben den klassischen Gehaltserhöhungen vermehrt auf Alternativen wie Restaurant- oder Essensgutscheine zurück.
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Wichtige Information:
Steuerliche Bewertung des Urteils des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.05.2010
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