Erhöhung der Sachbezugswerte für staatlich geförderte Mitarbeiterverpflegung ab 1. Januar 2011

8. November 2010 - Für das Jahr 2011 hat der Bundesrat eine Erhöhung der Sachbezugswerte der staatlich geförderten Mitarbeiterverpflegung beschlossen. Diese werden damit der erwarteten Verbraucherpreisentwicklung 2011 angepasst.

Im Bereich der Mittagsverpflegung erhöht sich der Sachbezugswert zum 01. Januar 2011 um 0,03 Euro. Anstelle von 2,80 Euro stehen ab diesem Zeitpunkt 2,83 Euro zur Verfügung. Daraus ergibt sich für 2011 ein neuer staatlich geförderter Satz von bis zu 5,93 Euro zur Mitarbeiterverpflegung, der für Ticket Restaurant® Menü-Schecks angesetzt werden kann. Der steuer- und sozialabgabenfreie Betrag in Höhe von 3,10 Euro bleibt für Unternehmen und Mitarbeiter weiterhin bestehen.

Bitte beachten Sie für 2011:

  • Mit einer Beteiligung der Mitarbeiter von 2,83 Euro pro Ticket Restaurant® Menü-Scheck ist der restliche Betrag bis zum Wert von 5,93 Euro in 2011 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer komplett steuerund
    sozialabgabenfrei.
  • Ohne Beteiligung der Mitarbeiter ist der Sachbezugswert von 2,83 Euro 2011 pauschal mit 25 % zu versteuern. Die Differenz bis zum Wert von 5,93 Euro ist natürlich weiterhin für Arbeitgeber und Arbeitnehmer komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
Ab 1. Januar 2011 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern damit einen Gesamtbetrag von bis zu 1.304,60 Euro pro Jahr zukommen lassen – und das steuer- und sozialabgabenfrei.

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