Erhöhung der Sachbezugswerte für staatlich geförderte Mitarbeiterverpflegung ab 1. Januar 2011
Im Bereich der Mittagsverpflegung erhöht sich der Sachbezugswert zum 01. Januar 2011 um 0,03 Euro. Anstelle von 2,80 Euro stehen ab diesem Zeitpunkt 2,83 Euro zur Verfügung. Daraus ergibt sich für 2011 ein neuer staatlich geförderter Satz von bis zu 5,93 Euro zur Mitarbeiterverpflegung, der für Ticket Restaurant® Menü-Schecks angesetzt werden kann. Der steuer- und sozialabgabenfreie Betrag in Höhe von 3,10 Euro bleibt für Unternehmen und Mitarbeiter weiterhin bestehen.
Bitte beachten Sie für 2011:
- Mit einer Beteiligung der Mitarbeiter von 2,83 Euro pro Ticket Restaurant® Menü-Scheck ist der restliche Betrag bis zum Wert von 5,93 Euro in 2011 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer komplett steuerund
sozialabgabenfrei. - Ohne Beteiligung der Mitarbeiter ist der Sachbezugswert von 2,83 Euro 2011 pauschal mit 25 % zu versteuern. Die Differenz bis zum Wert von 5,93 Euro ist natürlich weiterhin für Arbeitgeber und Arbeitnehmer komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
News
Der neue Ticket Restaurant® Menü-Scheck 2012
Wie jedes Jahr um diese Zeit möchten wir Ihnen das neue Layout des Ticket Restaurant® Menü-Schecks für das kommende Jahr vorstellen.
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Mit Ticket Restaurant Lohnkosten optimieren
Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung – neuerdings greift man neben den klassischen Gehaltserhöhungen vermehrt auf Alternativen wie Restaurant- oder Essensgutscheine zurück.
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Wichtige Information:
Steuerliche Bewertung des Urteils des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.05.2010
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