Erhöhung der Sachbezugswerte für staatlich geförderte Mitarbeiterverpflegung ab 1. Januar 2010
Daraus ergibt sich für 2010 ein neuer staatlich geförderter Satz von bis zu 5,90 Euro zur Mitarbeiterverpflegung, der für Ticket Restaurant® Menü-Schecks angesetzt werden kann. Der steuer- und sozialabgabenfreie Betrag für Unternehmen und Mitarbeiter in Höhe von 3,10 Euro bleibt weiterhin bestehen.
Bei einer Beteiligung der Mitarbeiter von 2,80 Euro pro Ticket Restaurant® Menü-Scheck ist der restliche Betrag bis zum Wert von 5,90 Euro in 2010 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
Ohne Beteiligung der Mitarbeiter ist der Sachbezugswert von 2,80 Euro 2010 pauschal mit 25 % zu versteuern. Die Differenz bis zum Wert von 5,90 Euro ist natürlich weiterhin für Arbeitgeber und Arbeitnehmer komplett steuer- und sozialabgabenfrei.
Ab 1. Januar 2010 steht für Arbeitnehmer damit ein Gesamtbetrag von bis zu 1.298 Euro pro Jahr zur Verfügung, der steuer- und sozialabgabenfrei ist.
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Neue Sachbezugswerte ab 1. Januar 2010
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