Sachbezugswert 2009

Das Bundeskabinett hat am 03.09.2008 die neuen Sachbezugswerte zum 01.01.2009 beschlossen. Der Sachbezugswert für die Mittagsverpflegung wird zum 01.01.2009 um 6 Cent auf 2,73 € angehoben. Dieser Wert gilt für alle Bundesländer einheitlich. Der steuer- und sozialabgabenfreie Anteil des Arbeitgebers über 3,10 Euro bleibt unverändert. Somit hat der Scheckwert in 2009 eine maximale Höhe von 5,83 EUR.